Aktivmitglieder, JuniorInnen, Schülermitglieder und Passivmitglieder müssen schriftlich auf Ende Vereinsjahr ihren Rücktritt erklären. Das Schreiben ist dem Vorstand zuzustellen.
Aktivmitglieder, JuniorInnen, Schülermitglieder und Passivmitglieder müssen schriftlich auf Ende Vereinsjahr ihren Rücktritt erklären. Das Schreiben ist dem Vorstand zuzustellen.